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Umsatzsteuerbefreiung für Pflege- und Betreuungsleistungen ab 1. 1. 2009
[i]UStR 2008 R 96UStR 2008 R 99UStR 2008 R 99aAusführlicher Beitrag s. Seite 3264Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen ist mit Wirkung vom neu gefasst worden. Der BMF hat mit Einführungsschreiben v. (BStBl 2009 I S. 774) Erläuterungen zur Anwendung dieser Steuerbefreiung herausgegeben.
Begriff der Einrichtung
[i]Subjekte der Steuerbefreiung§ 4 Nr. 16 UStG hebt für die Steuerbefreiung auf die mit dem Betrieb von nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Umsätze ab. Der Befreiungstatbestand stellt eine Verflechtung verschiedener Elemente dar. Er setzt (in subjektiver Hinsicht) primär voraus, dass der Leistungsgeber eine der in der Vorschrift näher bestimmten Einrichtungen ist (juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ohne weitere Voraussetzungen, die übrigen Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. b bis k UStG mit den dort normierten vertraglichen Beziehungen oder Anerkennungen nach dem Sozialrecht).
Eng verbundene Umsätze
[i]Begünstigte UmsätzeWeitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Leistung im Zusammenhang mit der Betreuung oder Pflege des genannten Personenkreises steht bzw. damit eng verbunden ist. Die begünstigte Leistung muss nicht notwendigerweise in d...