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IWB 19/2009 S. 1438

USA | Meldefrist für Auslandskonten verlängert

Die amerikanische Bundessteuerverwaltung, der IRS, hat die vom 23.3.2009 bis 23.9.2009 geltende Meldefrist für eine freiwillige Offenlegung von Auslandskonten bis zum 15.10.2009 verlängert. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass darüber hinaus aber nicht mit einer weiteren Verlängerung gerechnet werden kann.