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IWB 19/2009 S. 1437

Schweiz | Festhalten am OECD-Standard bei der Amtshilfe

Die eidgenössische Steuerverwaltung hat am 14.9.2009 erklärt, dass sie in allen seit dem Bundesratentscheid vom März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe neu verhandelten DBA Amtshilfe nach dem OECD-Standard für Amtshilfe in Steuersachen erteilen wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um begründete Anfragen in Einzelfällen handelt, bei denen der Steuerpflichtige und die Bank eindeutig identifiziert werden können. Dies gelte auch im DBA mit Frankreich, da dort vereinbart wurde, dass der Name der Bank nicht zwingend notwendig ist, sofern auf andere Weise, z. B. durch die International Bank Account Number (IBAN) die Bankverbindung eindeutig zugeordnet werden kann. Von den bisher 14 neu verhandelten DBA sind bereits sechs unterzeichnet worden.