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FG Köln Urteil v. - 3 K 691/07

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, EStG § 19, EStG § 3b

Arbeitnehmer/Steuerbefreiungen:

Steuerpflicht von Gefahrenzuschlägen

Leitsatz

1) Gefahrenzuschläge eines Beschäftigten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind steuerpflichtig.

2) § 3b EStG findet keine Anwendung.

3) § 3b EStG ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-29518

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