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Anschaffungsnebenkosten beim Beteiligungserwerb im Konzern- und Einzelabschluss
I. Einleitung
Im Zuge des Erwerbs eines Vermögenswerts fallen neben dem Kaufpreis häufig auch weitere Ausgaben an, die dem Erwerb oder der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand dienen. Die IFRS verfahren hinsichtlich der Behandlung solcher Anschaffungsnebenkosten allerdings uneinheitlich:
Eine aufwandswirksame Verrechnung war bislang bei Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden, vorgesehen (IAS 39.43).
Andere Standards, etwa IAS 2 (Vorräte), IAS 16 (Sachanlagen), IAS 38 (immaterielle Vermögenswerte) und IAS 40 (Renditeimmobilien), sehen hingegen eine verpflichtende Aktivierung vor.
In der hier interessierenden Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen ist es zu einer Änderung gekommen. Während der bei kalendergleichem Geschäftsjahr bis 2009 anzuwendende IFRS 3 rev. 2004 (IFRS 3) eine Aktivierung der Kosten (regelmäßig im goodwill) vorsieht, besteht nach IFRS 3 rev. 2008 (IFRS 3R) künftig ein Aktivierungsverbot (IFRS 3R.53).
Problematisch ist die Behandlung der Anschaffungsnebenkosten in Übergangsfällen (Kap. III), fraglich darüber hinaus die Ausstrahlung der Neuregelungen auf equity-Konsolidierungen...