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Tarifbegünstigte Entschädigung bei Abfindung des mitunternehmerisch beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers der Komplementär-GmbH
Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung aufgelöst und erhält der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang eine Abfindung, ist diese auch dann eine tarifbegünstigte Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die GmbH Gesellschafter-Geschäftsführerin einer Mitunternehmerschaft und der Geschäftsführer deren minderheitsbeteiligter S. 742Mitunternehmer ist (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG).
Praxishinweise: Begünstigte außerordentliche Einkünfte liegen nur vor, wenn Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden (z. B. Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses). Dabei ist es ohne Bedeutung, dass der Stpfl. neben seiner Geschäftsführertätigkeit mi...