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Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerpauschalierung für Übersetzer
(1) Die Vorsteuerpauschalierung zum Zwecke der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nach § 23 UStG i. V. mit § 70 UStDV für bestimmte Berufsgruppen erfordert, dass das FA den Unternehmer leicht und eindeutig einer der in § 70 UStDV genannten Berufsgruppen zuordnen kann. (2) Übersetzer sind keine „Schriftsteller” i. S. der Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV. Nr. 5. Eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern zu dieser Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer (Literaturübersetzer, Fachübersetzer) je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung widerspricht dem Vereinfachungszweck (Bezug: § 23 UStG 1999; § 70 UStDV; Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV. Nr. 5).
Praxishinweise: Wie sich schon aus der Unterscheidung in § 18 EStG ergibt, können Übersetzer und S...