Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Tätigkeitsstätte beim Kunden ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Die Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (Festhalten am Senatsurteil vom – VI R 21/07, BFHE 222 S. 391 = Kurzinfo StuB 2008 S. 768; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, für die die Grundsätze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum Zuge kommen, nur vorliegt, wenn es sich um eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Liegt dagegen eine betriebliche Einrichtung eines Kunden vor, handelt es sich – unabhängig von der Dauer der Tätigkeit – um eine Auswärtst...