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Aktivierung des Anspruchs auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung
Ein Anspruch eines Arbeitgebers auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer Kapitallebensversicherung resultiert, die in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch den Leistungsfall der Berufsunfähigkeit abdeckt, ist – auch nach Eintritt dieses Leistungsfalls – als ein (einheitliches) Wirtschaftsgut zu aktivieren. Für die Bemessung der Anschaffungskosten ist der Rechnungszinssatz maßgeblich, den der Versicherer für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung verwendet hat (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Praxishinweise: Bei dem Rückdeckungsanspruch handelt es sich um eine Forderung gegen den Versicherer, die mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren ist. Anschaffungskosten sind dabei die Sparbeiträge und die vertraglich garantierten Zins...