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Rücklagenübertragung bei mittelbarer Grundstücksschenkung
[i] Ausführlicher Beitrag s. S. 3172 [i]BFH, Urteil v. 23. 4. 2009 - IV R 9/06 NWB KAAAD-24510 Nach dem sind die Grundsätze der mittelbaren Schenkung auch im Einkommensteuerrecht anwendbar und führen bei einer Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge dazu, dass mit dem Betrieb übergegangene Reinvestitionsrücklagen später nicht auf Reinvestitionsgüter übertragen werden können, die der Begünstigte erwirbt. Der BFH hält es jedoch für möglich, die nachteiligen Folgen dieser Rechtslage durch eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO zu heilen.
Reinvestitionsrücklage bei Betriebsübergabe
[i]Reinvestitionsrücklagen gehen auf Betriebsübernehmer überWird ein Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, tritt der Betriebsübernehmer in die Rechte und Pflichten des Betriebsübergebers ein. Eine vom Betriebsübergeber gebildete Rücklage ist deshalb vom Betriebsübernehmer zu übernehmen und entsprechend fortzuführen. Dies hat zur Folge, dass eine Übertragung der Rücklage auf Reinvestitionsobjekte oder eine gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage ausschließlich beim Betriebsübernehmer zu erfassen ist.
Erwerb durch mittelbare Grundstücksschenkung ist keine Anschaffung des Reinvestitionsguts
[i]Zwangsauflösung der Rücklagen beim Betriebsübernehmer mangels anderweitiger Anschaffungen Der Bet...