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FG Köln 13.05.2009 13 K 4779/04, NWB 41/2009 S. 3163

Körperschaftsteuer | Notwendiger Inhalt eines Gewinnabführungsvertrags

Die steuerliche Anerkennung einer Organschaft im GmbH-Konzern setzt keine ausdrückliche Vereinbarung einer Verlustübernahme gem. § 302 Abs. 1 und 3 AktG voraus. Dies hat das FG Köln in seinem Urteil v. entschieden. Mit dieser Entscheidung tritt der Senat der langjährigen Rechtsprechung des BFH erneut entgegen. Der BFH erkennt einen Gewinnabführungsvertrag steuerlich nur an, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart wurde. Dieses Ergebnis hält der 13. Senat vor dem Hintergrund der aktuellen Zivilrechtslage für verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nach der unangefochtenen Rechtsprechung des BGH kämen die Verlustübernahme- und Gläubigerschutzregelungen der §§ 302 und 303 AktG beim GmbH-Vertragskonzern unmittelbar zur Anwendung. Dies gelte unabhängig davon, ob sie a...