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Fall Justus König
Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Sachverhalt
Justus König (JK) ist als Angestellter bei der „Ihr-Recht-GmbH” als Rechtsanwalt tätig. Mit seiner beruflichen Situation unzufrieden, beschließt er Ende 2007 eine eigene Kanzlei zu eröffnen. Im Februar schreibt er an sein zuständiges Finanzamt, dass er zum seine Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz eröffnet und seine Umsätze weiterhin bei Zahlungseingang versteuern möchte.
In Kempten besitzt JK ein Mehrfamilienhaus, das er im Jahr 1996 ohne Vorsteuerabzug erworben hat und seitdem vermietet (vgl. Tz. 11).
Geschäftsvorfälle
1. Um die Rentabilität einer
möglichen Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, gibt JK im
Dezember 2007 bei seinem Steuerberater Franz Bodo (FB) eine
betriebswirtschaftliche Prognoserechnung in Auftrag. FB verlangt vor seinem
Tätigwerden eine Anzahlung über 500 € zzgl. 19 %
Umsatzsteuer. JK erhält am eine ordnungsgemäße
Anzahlungsrechnung, die er am gleichen Tag bar begleicht.
Nach
Erstellen der Prognoserechnung im Januar 2008 erhält JK am
folgende Rechnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Honorar Prognoserechnung | 2 000 € |
zzgl. 19 % Umsatzsteuer | 380 € |
gesamt | 2 380 € |
abzgl. Anzahlung | 595 € |
Restzahlung | 1 785 € |
Die Zahlung begleicht er ...