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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 08 | Steuerbefreiung: Betreutes Wohnen für behinderte Menschen durch Gastfamilien

Mit dem „Jahressteuergesetz 2009” wurde in § 3 Nr. 10 EStG eine neue Steuerbefreiungsvorschrift für das im Rahmen des betreuten Wohnens behinderter Menschen an die Gastfamilien gezahlte Betreuungsentgelt geschaffen. Die OFD Münster nimmt in einer Verfügung zur Anwendung der Neuregelung Stellung.

Nun, bevor wir zu den Urteilen kommen, die wir in diesem Monat ausgewählt haben, noch ein kurzer Hinweis auf zwei interessante OFD-Verfügungen. Um die Steuerbefreiung der Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten Menschen geht es in einer Anweisung der OFD Münster . Diese einkommensteuerliche Befreiungsvorschrift wurde durch das „Jahressteuergesetz 2009” neu geschaffen und findet sich im neuen § 3 Nr. 10 EStG.

Die Regelung stellt alle Leistungen von Sozialleistungsträgern steuerfrei, die einer Gastfamilie zufließen für die Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Auch Selbstzahlungen der aufgenommenen Person sind steuerfrei. Und zwar in Höhe des Betrags, der im Fall der Bedürftigkeit vom Sozialhilfeträger aufzubringen wäre.

Nach der gesetzlichen Regelung gilt § 3 Nr. 10 EStG erstmals für den Veranlagungszei...