Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 05 | Körperschaftsteuer: Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Das FG Köln hat im Streit über die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im Nachgang zur Meilicke-Entscheidung des EuGH erneut den EuGH angerufen. Der EuGH hat nunmehr zu klären, in welcher Höhe ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen, ob eine Körperschaftsteuerbescheinigung vorzulegen und ob § 175 AO europarechtskonform ist. Die OFD Hannover informiert über die Konsequenzen.

Als Nächstes haben wir zwei Verwaltungsanweisungen zur Körperschaftsteuer für Sie ausgewählt. Den Anfang macht eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover . Es geht um die Besteuerung von Dividenden. Konkret um die grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer.

Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang 2007 in der Rechtssache Meilicke entschieden: Das bis zum Jahr 2000 in Deutschland bei der Körperschaftsteuer geltende Anrechnungsverfahren ist nicht vereinbar mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Nach altem Recht konnte bei der persönlichen Einkommensteuer des Anteilseigners nur die Körperschaftsteuer angerechnet werden, die auf Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft entfiel. Der EuGH hielt diese Beschränkung für rechtswidrig. ...