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Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Eckpunkte und praktische Auswirkungen der neuen Vorstandsvergütung
Am ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Kraft getreten. Das VorstAG ist in erster Linie eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Finanzmarktkrise; es soll Defizite bei der Vergütung von Vorstandsmitgliedern in Aktiengesellschaften beseitigen und Anreize in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung setzen. Darüber hinaus sollen u. a. die Pflichten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Festsetzung der Vorstandsvergütung konkretisiert und die Transparenz der Vorstandsvergütung gegenüber Aktionären verbessert werden. Der folgende Beitrag fasst die Änderungen und Neuregelungen des VorstAG zusammen, zeigt die praktischen Auswirkungen auf und stellt möglichen Handlungsbedarf für die Praxis dar.
I. Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats für Vergütungsfragen
[i]Übertragung von Vergütungsfragen an Ausschuss ist ausgeschlossenNach alter Rechtslage konnte die Entscheidung über Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstände einem Ausschuss übertragen werden. In der Praxis wurde häufig ein Personal- oder Ernennungsausschuss gebildet, der i. d. R. auch für die Verhandlungen über die Einzelheiten des Anstellungsvertrags und dessen Abschluss verantwort...