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BFH 25.06.2009 V R 37/08, BBK 19/2009 S. 932

Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die der Auftraggeber für seinen freien Mitarbeiter entrichtet, gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG. Denn mit den Beiträgen tilgt der Auftraggeber eine eigene Verbindlichkeit, da er die Beiträge als öffentlich-rechtliche Abgabe schuldet.

Der vom BFH entschiedene Fall betraf einen freien Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt. Der BFH verwies die Sache aber an das FG zurück, das nun prüfen muss, ob der Kläger überhaupt [i]Prüfung der UnternehmerstellungUnternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 UStG war. Falls nicht, hätte die Klage bereits aus diesem Grund Erfolg, weil dann die Beiträge mangels Unternehmerstellung nicht zum Entgelt gehören können. Der Kläger schuldete auch keine USt nach § 14c UStG.

Hinweis: Hingegen zählen nach d...