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Abzugsverbot für Arbeitszimmer verfassungswidrig?
Der BFH hält es für ernstlich zweifelhaft, ob das Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer verfassungsgemäß ist. Er hat daher im Rahmen eines AdV-Verfahrens (Aussetzung der Vollziehung) die Eintragung eines entsprechenden Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zugelassen.
Der BFH begründet seinen Beschluss damit, dass die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots in der Literatur und Rechtsprechung umstritten sei. Dies genüge, um ernstliche Zweifel im Rahmen der AdV gem. § 69 FGO anzunehmen.
Hinweis: Aufgrund des BFH-Beschlusses ist damit vorerst die [i]Eintragung eines LSt-Freibetrags möglichEintragung eines Freibetrags für ein Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte möglich. Ob das Abzugsverbot tatsächlich verfassungswidrig ist, wird das BVerfG aufgrund der Vorlage des FG Münster entscheiden.