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Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung verabschiedet
[i]Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung Der Bundesrat hat am der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, die die im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Mitwirkungs- und Nachweispflichten konkretisiert, zugestimmt.
[i]Nachweis- und AufzeichnungspflichtenDie Verordnung beinhaltet u. a., dass für Geschäfte mit Geschäftspartnern in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD-Standard halten,
Einnahmen nur dann durch Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gemindert werden dürfen, wenn besondere Nachweispflichten erfüllt werden,
bei Geschäftbeziehungen zu nahe stehenden Personen die bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten in jedem Fall zeitnah erfüllt werden müssen,
[i]Geuenich, NWB 2009 S. 2396auch für Geschäftsbeziehungen zu fremden Dritten bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllt werden müssen, die sonst nur bei Geschäften mit nahe stehenden Personen gelten. Diese Aufzeichnungen müssen enthalten:
Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen,
Verträge und Vereinbarungen,
genutzte Wirtschaftsgüter, auch immaterielle wie Nutzungsrechte oder Patente,
die gewählten Geschäftsstrategien,
wenn der Geschäftspartner eine Gesellschaft ist: alle Personen, die (auch mittelbar) Gesellschafter oder Anteilseigner dieser Gesellschaft in einem nicht kooperierenden Staat oder ...