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Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3102Mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale v. werden die Regelungen zu den Entfernungspauschalen von 2006 rückwirkend ab fortgeführt. Das aktuelle NWB HAAAD-28007 konkretisiert jetzt die Neuregelungen.
Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
[i]0,30 € für jeden vollen EntfernungskilometerFür den Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 € begrenzt. Bei Benutzung des eigenen oder eines zur Nutzung überlassenen Pkw greift die Begrenzung nicht. Im Fall der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, soweit diese die Entfernungspauschale übersteigen. Für Flugstrecken und bei steuerfreier Sammelbeförderung gibt es keine Entfernungspauschale. Flüge sind mit den tatsächlichen Aufwendungen anzusetzen.
Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
[i]Maßgeblich ist die kürzeste StraßenverbindungDie maßgebliche Entfernung zwischen Wohnung und r...