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Investitionszulage | Zulage für abgemeldetes Kraftfahrzeug
Steuerpflichtige, die im Fördergebiet bestimmte Wirtschaftsgüter anschaffen oder herstellen, haben Anspruch auf eine Investitionszulage, wenn diese Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zur Anlage eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören und in einer Betriebsstätte eines Betriebs des Steuerpflichtigen im Fördergebiet verbleiben. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass das Wirtschaftsgut während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren auch tatsächlich aktiv in der Betriebsstätte im Fördergebiet genutzt wird. Es reicht aus, wenn es grds. einsatzfähig ist, wie sich aus einer Entscheidung des ergibt. Im Streitfall hatte der Kläger einen Transporter angeschafft, für den er Investitionszulage ...