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Einkommensteuer | Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grds. der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres (Anschluss an das NWB XAAAC-97816). (2) Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der „bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust” nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen in § 10d EStG zu bestimmen.
Mit seiner geänderten Rechtsprechung, wonach der Einkommensteuerbescheid im Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs. 4 EStG nicht Bezugspunkt für eine Änderung nicht ausgleichbarer Veräußer...