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IWB Nr. 18 vom Seite 884

Änderung der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze durch das BMF

Mit Schreiben v. hat das BMF die Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze) geändert. Die Änderungen resultieren aus den gesetzlichen Anpassungen im Rahmen des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG). In diesem Zusammenhang wurden u. a. § 4 Abs. 1 Satz 3 und 7 EStG, § 4g EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nr. 5a EStG sowie § 12 Abs. 1 KStG geändert. Ziel dieser Änderung ist es, das deutsche Steuersubstrat im Rahmen von Umstrukturierungen zu sichern und beispielsweise die Besteuerung von in Deutschland liegenden stillen Reserven zu gewährleisten.

Die Anpassungen finden sich in den Tz. 2.2, 2.4, 2.6.1, 2.6.2, 2.9.2 und 2.10 der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze. Im Kern wurde das Konzept der aufschiebenden Besteuerung entsprechend der aktuellen Gesetzeslage gestrichen. Es gilt im Grundsatz die Sofortbesteuerung von stillen Reserven im Rahmen der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte. Tz. 2.2 behandelt die Grundsätze der Aufteilung des Unternehmensergebnisses auf S...