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IWB Nr. 18 vom Seite 889 Fach 3 Deutschland Gr. 10 Seite 720

Das Zolllager im Rahmen der internationalen Umsatzsteuerplanung

Awenasch Gaba

Das Zolllager kann für umsatzsteuerliche Zwecke genutzt werden. Beim Handel mit Drittlandsware kommt ihm entscheidende Bedeutung zu. Das Einlagern von Drittlandsware in ein Zolllager führt dazu, dass – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – die im Inland befindliche Ware von Einfuhrabgaben freigestellt ist. Dadurch ergeben sich für Unternehmen Gestaltungsspielräume. Auch für eine Unternehmensgruppe können Zolllager eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit sein, da sich die zollrechtlichen Erleichterungen in der Gesamtheit auszahlen. Vorschriften zum Zolllager werden im Zollkodex (ZK) und der Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZK-DVO) behandelt.

I. Grundsätzliche Darstellung

Das Zolllager dient dazu, den Eintritt der eingelagerten Ware in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft zeitlich aufzuschieben oder zu vermeiden. Solange sich Waren im Lager befinden, unterliegen sie weder Einfuhrabgaben noch handelspolitischen Maßnahmen. In ein Zolllager können gem. Art. 98 Abs. 1 ZK zollpflichtige Nichtgemeinschaftswaren und bestimmte Gemeinschaftswaren gelagert werden, bei denen noch nicht feststeht, ob sie S. 890wieder ausgeführt, d. h. in den zollrechtlich f...