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Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung bei nur teilweiser Übernahme von Betreuungsleistungen
(1) Die Durchführung von Kanutouren für Schulklassen ist keine „Aufnahme” der Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke i. S. der in § 4 Nr. 23 UStG geregelten Steuerbefreiung, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt; die teilweise Übernahme von Betreuungsleistungen reicht insoweit nicht aus. (2) Für die Anerkennung einer anderen Einrichtung i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i der Richtlinie 77/388/EWG reichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Einrichtung und einer Schule allein nicht aus (Bezug: § 4 Nr. 23 UStG 1993/1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h und i Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 23 UStG tritt u. a. dann ein, wenn die Personen/Einrichtungen überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen. Eine ...