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Einkommensteuer | Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens
(1) Die Hinzurechnung von nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren steuerfreien Einkünften zur Bemessungsgrundlage der in Baden-Württemberg erhobenen Kirchensteuer gem. § 5 Abs. 2 KiStG BW i. V. mit § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG kann nicht durch Verrechnung mit im betreffenden Veranlagungszeitraum nicht verbrauchten Verlustvorträgen neutralisiert werden.
(2) Das Fehlen einer Verrechnungsmöglichkeit verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Bezug: § 3 Nr. 40, § 10d, § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG 2002; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 KiStG BW; Art. 3 Abs. 1 GG).
Praxishinweise: Die Hinzurechnung des steuerfrei gebliebenen Betrags im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) führt zu einer „fiktiven” Einkommensteuer, die den Zweck hat, die negativen Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens auf die Bemessungsgrundl...