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NWB BB 10/2009 S. 309

Telefonwerbung: Neue Regelungen seit August 2009

Das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” ist am in Kraft getreten und soll Verbraucher insbesondere vor unerwünschter Telefonwerbung schützen. Mandanten, die Kunden S. 310 per Telefon akquirieren wollen, müssen sich auf die neue Gesetzeslage einstellen, wenn Sie keine Bußgelder von bis zu 50.000 € riskieren wollen. Einige Beispiele für die Neuerungen:

  • Kunden müssen einem Werbeanruf jetzt ausdrücklich zustimmen, eine stillschweigende Einwilligung genügt nicht mehr.

  • Auch die beliebte Unterdrückung der Rufnummer ist nicht mehr zulässig.

  • Zudem haben Kunden jetzt mehr Möglichkeiten, Verträge, die sie am Telefon abgeschlossen haben, zu widerrufen. Auch Verträge über die ...