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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 999

Grenzwerte 2010 für die Sozialversicherung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010” vorgelegt. Über die endgültigen Werte entscheidet das Bundeskabinett im Oktober 2009, die Zustimmung des Bundesrates wird erst zum Jahresende erwartet. Alle Werte sind daher vorläufig.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
49.950 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
45.000 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
3.750 €/Monat, 45.000 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung
West / Ost:
6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr

Bezugsgröße


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
2.555 €/Monat, 30.600 €/Jahr / 2.170 €/Monat, 26.040 €/Jahr

Einkommensgrenze Familienversicherung


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Regelfall
365 € mtl.
Bei geringfügig entlohnter Beschäfti...