Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zypern erteilt Auskünfte nach OECD-Standard
Am wurde das neue DBA mit Zypern im Hinblick auf den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abschließend paraphiert. Das BMF teilte hierzu am mit, dass das neue DBA mit Zypern das bislang geltende Abkommen vom ersetzen soll. Es entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen.
[i]Auskunftsklausel nach OECD-StandardDie neue Auskunftsklausel im DBA ermöglicht es den deutschen und zyprischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Sie entspricht dem Standard, den die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:
Für die Besteuerung relevante Informationen müssen den Finanzbehörden zugänglich sein und können ausgetauscht werden.
Diese Informationen müssen der anderen Finanzbehörde auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Sachverhalt aufzuklären ist und die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und dies von der anfragenden Finanzbehörde dargelegt wird.
Keine Voraussetzung ist, dass ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht.
Wenn bei Konteninformationen der Name des oder der Konteninhaber un...