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NWB Nr. 38 vom Seite 2935

Formelle Korrespondenz im Körperschaftsteuerrecht

Alexander Horst

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2954Insbesondere bei nachträglicher Aufdeckung von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen sind hinsichtlich der Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerungen formell-rechtliche Hürden zu überwinden. Der herkömmliche Korrekturnormenkatalog der Abgabenordnung ist hierbei, wie ein breites Spektrum von höchstrichterlichen Entscheidungen zeigt, nicht sachdienlich. Erst die Einführung eines Korrespondenzprinzips im Körperschaftsteuer bietet eine Lösungsmöglichkeit.

[i]Tatbestandsmerkmale auslegungsbedürftig Änderungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen: Als eine der wenigen Korrekturnormen eines materiellen Steuergesetzes läutet der mit dem JStG 2007 eingeführte § 32a Abs. 1 KStG eine neue Ära ein – das formelle Korrespondenzprinzip. Vom Gesetzgeber bewusst schwächer ausgestaltet als ein Grundlagen-Folgebescheid-Verhältnis, gewährleistet dieses Prinzip die (hälftige bzw. 40 %ige) Steuerfreistellung einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene des Anteilseigners. Unglücklicherweise hat der Gesetzgeber bei der Kodifizierung keine konsequente Formulierung befolgt; gewisse Tatbestandsmerkmale sind auslegungsbedürftig (z. B. „Steuerbescheid”).

[i]Wirkung in Richtung AnteilseignerLetztlich ist jedoch diese Durc...