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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 V 1829/08 EFG 2009 S. 1918 Nr. 23

Gesetze: EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 76 Abs. 1 S. 1

Bestimmung des Teilwerts eines Grundstücks im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern besteht die Vermutung, dass der Teilwert der nachfolgenden Bilanzstichtage noch den Anschaffungskosten entspricht.

2. Hat jedoch der Antragsteller im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung substantiiert die Möglichkeit dargetan, dass der Wert eines Grundstücks unter die Anschaffungskosten gefallen sein kann, so ist ihm nicht zuzumuten, seinen Vortrag durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu untermauern. Vielmehr hat das Gericht den Teilwert selbst zu ermitteln und ggf. in einem sich anschließenden Hauptsacheverfahren durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1918 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2010 S. 513
DAAAD-27917

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