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NWB Nr. 38 vom Seite 2980

Risiken bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Fallen für den Arbeitgeber beim Kündigungsschutzprozess

Wolfgang Koberski

Überwiegend betreffen Arbeitsgerichtsverfahren den Kündigungsschutz. Der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer wehrt sich gegen seine Entlassung und geht vor das Arbeitsgericht, um dort feststellen zu lassen, dass seine Kündigung unwirksam ist. Auch wenn den Arbeitsgerichten eine gewisse Arbeitnehmerfreundlichkeit nachgesagt wird, steht der Arbeitgeber in der Auseinandersetzung nicht auf verlorenem Posten, er muss aber eine Reihe von Risiken und Fallen beachten.

Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über nwb.de) ist unter der DokID NWB SAAAB-05409 ein Muster für eine fristgerechte Kündigung abrufbar. Unter der DokID NWB OAAAB-03423 ist ein InfoCenter-Beitrag zur Kündigung des Arbeitsvertrags abrufbar.

I. Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung

[i]Schriftliche, unterschriebene Kündigung ist zwingendEin erfolgreicher Kündigungsschutzprozess setzt zunächst eine rechtswirksame Kündigung voraus. Rechtswirksam ist eine Kündigung, wenn die Schriftform (§§ 623, 126 BGB) gewahrt ist. Dieses Formerfordernis gilt für die ordentliche ebenso wie für die außerordentliche – fristlose – Kündigung. Ist die Kündigung nicht schriftlich erfolgt, ist sie jedenfalls unwirksam und damit ist der Arbeitsgerichtsprozess bereits verloren. ...