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Überblick über internationale Aspekte des indischen Körperschaftsteuerrechts
Indien ist nach wie vor ein attraktiver Investitionsstandort für ausländische Unternehmen. Es handelt sich dabei um eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Alleine im Fiskaljahr 2007/2008 flossen Direktinvestitionen in Höhe von 25 Mrd. US-$ nach Indien, womit eine Intensivierung der internationalen Verflechtungen einhergeht. Wegbereiter für diese Entwicklung waren bereits Mitte der 60er Jahre nach dem Vorbild Chinas eingerichtete Sonderwirtschaftszonen für ausländische Investoren. Allerdings sah sich der Gesetzgeber 2001 dazu gezwungen, zur Sicherung der indischen Steuerbasis und Vermeidung der Steuerumgehung mit der erstmaligen Einführung von Verrechnungspreisregelungen das indische Körperschaftsteuerrecht an internationale Standards anzupassen. Die ab 2004/2005 erfolgenden Verrechnungspreisprüfungen führten zu einer extensiven Anwendung der Neuregelungen durch die indische Finanzverwaltung. Erschwerend kommt hinzu, dass indische Tochtergesellschaften von der Finanzverwaltung vermehrt als Betriebsstätten eingestuft werden, mit der Folge der Erhöhung des auf Indien entfallenden Konzerngewinnanteils. Erfreulicherweise hat die jüngste Rechtsprechung dieser für ...