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Umsatzsteuer | Einführungsschreiben zur Steuerbefreiung der Heilbehandlungen
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung von Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG) Stellung genommen ( IV B 9 – S 7170/08/10009).
Durch die Neuregelung des § 4 Nr. 14 UStG zum 1.1.2009 werden ambulante wie auch stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen, in einer Befreiungsvorschrift zusammengefasst. Die bisherige Steuerbefreiung für Heilbe S. 663handlungen im Bereich der Humanmedizin wird in dem neuen § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fortgeführt. Die neue Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG fast für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung die bisherigen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 16 Buchst. a ...