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Entschädigungszahlungen des Straßenbaulastträgers an Pächter und Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen
(1) Werden gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid unterschiedliche Einwendungen erhoben, kann sich gem. rkr. NWB OAAAD-26078 (EFG 2009 S. 914) daraus auch eine unterschiedliche („gespaltene”) Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 FGO ergeben. (2) Der Grundsatz rechtsschutzfreundlicher Auslegung kann es gebieten, neben den Gesellschaftern auch die GbR in das Aktivrubrum einzubeziehen, auch wenn nur die Gesellschafter als Kl. aufgetreten sind. (3) Für Pachtaufhebungsentschädigungen, die der Straßenbaulastträger an den Pächter landwirtschaftlicher Nutzflächen für deren dauernde Inanspruchnahme zu Zwecken des Straßenbaus zahlt, dürfen keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten für die Restlaufzeit der Pachtverträge gebildet werden. (4) Für „Entschädigungen für Erwerb...