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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 955

Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Martin Hilbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-27544 Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften, sondern auch der Selbstnutzung, kann durch entsprechende Gestaltungen der Schuldzinsenabzug optimiert werden. Der BFH hat mit seinem Urteil v. - IX R 35/08 NWB JAAAD-22763 seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Grundstücken in einem weiteren Punkt vervollständigt.

Herstellungsfälle

[i]Anteiliger WerbungskostenabzugBei gemischt genutzten Grundstücken ließ die Verwaltung die gezahlten Schuldzinsen regelmäßig nur anteilig im Verhältnis der vermieteten zur selbstgenutzten Wohn-/ Nutzfläche des Gebäudes zum Werbungskostenabzug zu.

[i]Gezielte Zuordnung und volle AbziehbarkeitIn mehreren Urteilen v. - IX R 44/95 (BStBl 1999 II S. 676), IX R 19/96 (BStBl 1999 II S. 678) und IX R 29/96 (BStBl 1999 II S. 680) hat der BFH diese Grundsätze verworfen und es den Steuerpflichtigen ermöglicht, die von ihnen aufgenommenen Fremdmittel gezielt für die Begleichung von Aufwendungen einzusetzen, die den vermieteten Wohnungen zuzuordnen sind. Der Steuerpflichtige kann so die volle Abziehbarkeit der für diese Darlehen anfallenden Zinsen herbeiführen. Dabei ist es unschädlich, dass die vermieteten Gebäudeteile bautechnisch untrennbar mit der selbstgenutzten Wohnung verbunden sind. Auch darauf, ob und ggf. wann bürgerl...