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NWB Nr. 37 vom Seite 2875

Übernahme der Berufshaftpflichtversicherung bei Steuerberatern durch den Arbeitgeber

[i]BMF, Antwortschreiben an den Deutschen Steuerberaterverband v. 25. 8. 2009Die (Mit-)Versicherung eines angestellten Steuerberaters ist für diesen kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der angestellte Steuerberater ist nicht selbst versicherungspflichtig. Die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers umfasst auch die sich aus der Berufstätigkeit seiner Angestellten ergebenden Haftpflichtgefahren. Da die Versicherungspflicht unmittelbar den Arbeitgeber trifft, handelt es sich nicht um die „Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Steuerberater”. Daher ist eine Vergleichbarkeit mit Fällen angestellter Rechtsanwälte nicht gegeben (s. , BStBl 2007 II S. 892). [i]NWB 2009 S. 2307Dies ist nun auch Inhalt einer Verlautbarung des Bundesfinanzministerium gegenüber dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. Diese Rechtsauffassung des BMF ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.