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Wettbewerbsrecht | Eingriff in den Gewerbebetrieb bereits durch einmalige unverlangte E-Mail
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung beeinträchtigt i. d. R. den Betriebsablauf des Unternehmens, denn mit dem Sichten und Aussortieren unerbetener E-Mails ist zusätzlicher Arbeitsaufwand verbunden. Werbung ist dabei jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung).