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Einkommensteuer | Kein Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Gewährt ein nicht unternehmerisch beteiligter Aktionär der AG ein Darlehen, führt dies nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (Anschluss an , BStBl 2008 II S. 706). (2) Der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG ist jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.
Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, kommt eine hälftige Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht. Folgerichtig tritt die nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG maßgebende Bedingung dafür, entsprechende Aufwendungen nur zur Hälfte zu berück...