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BBK Nr. 17 vom Seite 826

Planmäßige Abschreibungen der Komponenten von Sachanlagen nach HGB

[i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 836Das IDW hat jüngst – in Reaktion auf das BilMoG – einen Hinweis zur Rechnungslegung veröffentlicht, nach dem die gesonderte Abschreibung einzelner Komponenten einer Sachanlage ähnlich dem Ansatz nach IAS 16 auch nach HGB zulässig sei (IDW RH HFA 1.016).

I. Rechtliche Einordnung

Bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am konnten im handelsrechtlichen Jahresabschluss sog. Aufwandsrückstellungen [i]Abschaffung der Aufwandsrückstellungen mit BilMoG gem. § 249 Abs. 2 HGB gebildet werden, um z. B. Generalüberholungen oder größere, in regelmäßigen Abständen anfallende Wartungsaufwendungen von Sachanlagen ratierlich abzugrenzen. Durch das BilMoG wurde § 249 Abs. 2 HGB aufgehoben mit dem Ziel, die handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen den IFRS anzunähern. Denn nach IFRS dürfen Rückstellungen für reine Innenverpflichtungen grundsätzlich nicht gebildet werden.

Nach IAS 16.43 bis 49 sind die Anschaffungskosten eines Vermögenswerts zwingend auf einzelne Komponenten zu verteilen, wenn diese wertmäßig wesentlich sind und eine im Verhältnis zur [i] Component approach nach IAS Gesamtanlage abweichende Nutzungsdauer aufweisen (sog. component approach). Dies schließt auch Aufwendungen für Großreparaturen oder -inspektionen ein, so dass der Gesamtaufwand pe...