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Schwarze Fonds: Anwendung der Steuerregeln für inländisches Investmentvermögen
BMF wendet BFH-Urteil in offenen Fällen an
Die ehemalige Pauschalsteuer für schwarze Fonds nach dem AuslInvestmG verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Diese Rechtsprechung des BFH wendet die Finanzverwaltung für Fondsgesellschaften mit Sitz im EU-Raum und Island sowie Norwegen in offenen Fällen vor 2004 an. Nachfolgend die Einzelheiten sowie Praxishinweise, in welchen Fällen Erstattungspotenzial besteht.
I. Entscheidung des BFH
Die bis Ende 2003 geltenden Regelungen in den §§ 17, 18 AuslInvestmG sind rechtswidrig, da sie restriktiv ausländische Investmentfonds benachteiligen und damit gegen das Gebot des freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten verstoßen haben ( NWB VAAAD-10748 und VIII R 2/06 NWB BAAAD-17972).
Die Regelungen des § 18 AuslInvestmG beschränken den freien Kapitalverkehr, weil sie über die für inländische Fonds geltenden Normen des KAGG hinausgehen. Das gilt insbesondere für die Pauschalbesteuerung bei „schwarzen” Fonds: § 18 AuslInvestmG benachteiligt im Inland ansässige Inhaber von Anteilen an ausländischen Investmentfonds insofern, als die Einkünfte aus diesen Fonds zwingend einer Pauschalbesteuerung unterworfen werden, wenn der ausländische Fon...