NWB Kommentar Bilanzierung
1. Aufl. 2009
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§ 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Fünfter Titel: Anhang
Budde/Förschle, Ausgewählte Fragen zum Inhalt des Anhangs, DB 1988 S. 1457
Hoffmann, Anmerkungen zum Grundsatz der Wesentlichkeit im Anhang, BB 1986 S. 1050
Hoffmann, Der Anhang vor und nach dem BilMoG, BRZ 2009 S. 259
Lüdenbach/Hoffmann, Die wichtigsten Änderungen der HGB-Rechnungslegung durch das BilMoG, StuB 2009 S. 309
Niehus, Nahestehende Personen nach dem BilMoG, DStR 2008 S. 2280
Ossadnik, Wesentlichkeit als Bestimmungsfaktor für Angabepflichten im Jahresabschluss und Lagebericht, BB 1993 S. 1763
Petersen/Zwirner, Angabepflicht der Honoraraufwendungen für den Abschlussprüfer, WPg 2008 S. 279
I. Grundlagen
1. Anwendungsbereich
1Die Anhangerstellungspflicht betrifft gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB alle Kapitalgesellschaften und über § 264a Abs. 1 HGB alle Kap. & Co.-Gesellschaften. Eine generelle Befreiung sehen § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB vor. Auf die dortigen Kommentierungen (→ § 264; → § 264b) wird verwiesen. Ähnliche Regelungen gelten für die dem PublG unterliegenden Unternehmen.
2Für kleine und mittelgroße Kapital- und Kap. & Co.-Gesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 und 2 HGB (→ § 267 Rz. 12) sind in §§ 274a, 276 Satz 2 und 288 HGB spezifische Befreiungen von Angabepflichten vorgesehen. Die Kommentierung...