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BFH 01.07.2009 V S 10/07, NWB 36/2009 S. 2790

Finanzgerichtsordnung | Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

Mit Beschluss v. hat der V. Senat des BFH seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (, BStBl 2008 II S. 60) zurückgenommen.

Anmerkung:

Über diesen Beschluss kann man einerseits froh sein, weil er in einer wesentlichen Frage die u. a. durch den jetzt zurückgenommenen Anrufungsbeschluss entstandenen Missverständnisse ausräumt: Die Plenums-Entscheidung des BVerfG wollte die Rechtsposition des Bürgers stärken, indem sie den Gesetzgeber im Interesse der Rechtsklarheit zum Handeln aufruft. Sie will nicht anderweit von Verfassungs wegen gebotene Rechtsschutzmöglichkeiten verschließen, bis der Gesetzgeber gehandelt hat. Ein „Verb...