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Funktionale Unternehmensbewertung im Lichte der Vertragstheorie
Funktionale Unternehmensbewertungslehre und volkswirtschaftliche Vertragstheorie, obwohl unabhängig voneinander entwickelt, haben einige gemeinsame Grundideen. Dazu gehört, daß die Entscheidungswerte der Parteien (etwa Käufer und Verkäufer) voneinander abweichen. In der funktionalen Unternehmensbewertung ergibt sich dies aus dem Grundsatz der Subjektivität, im vertragstheoretischen Modell des bilateralen Tausches ist es eine ganz selbstverständliche Anfangsannahme, die den Laien wohl kaum, den Vertreter einer neo-objektiven, sog. marktwertorientierten Unternehmensbewertungslehre dagegen umso mehr verwundern dürfte. Die Theorie des bilateralen Tausches kennt wie die funktionale Unternehmensbewertung außerdem einen vom Entscheidungswert zu unterscheidenden subjektiven Argumentationswert sowie einen Arbitriumwert, wenn diese auch in der einschlägigen Literatur anders bezeichnet werden. In diesem Beitrag wird gezeigt, wie sich vertragstheoretische Erkenntnisse mit der funktionalen Unternehmensbewertung fruchtbar verbinden lassen, um insbesondere Argumentationswert und Arbitriumwert, deren Diskussion von der neo-objektiven Bewertungslehre systematisch ausgeklammert wird und die von der ...