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BFuP Nr. 4 vom Seite 343

Sollen impliziert Können – Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung einmal anders

Von o. Univ.-Prof. Dr. Wolf F. Fischer-Winkelmann, München

Der Focus dieses Aufsatzes liegt darin, aufzuzeigen, daß es in der Unternehmensbewertungslehre nicht sinnvoll ist, solche Grundsätze für die deutsche Bewertungspraxis zu formulieren, wenn man nicht weiß – und auch nicht systematisch erforscht, wie die Bewertungspraxis in der BRD beschaffen ist, die man mit diesen GOUB (nachprüfbar) gestalten möchte.

1 Was „sind” und „wozu” braucht man Grundsätze?

Wenn in der Überschrift „sind” in Anführungszeichen gesetzt ist, soll dies besagen, daß hier nicht nach dem Wesen von Grundsätzen gefragt wird, da dies nur stracks in die essentialistische Sackgasse führt, sondern danach, was mit solchen „Grundsätzen” beabsichtigt ist, nämlich: die Steuerung von Verhalten der Adressaten.

„Grundsätze” lassen sich deshalb als „überindividuelle” Verhaltensnormen (-maximen, -regeln, -vorschriften) definieren, wobei der Normcharakter nicht immer sofort an der äußeren sprachlichen Einkleidung (Formulierung) zu erkennen ist, sondern sich auch aus dem Kontext ergibt. Aus der mit der Postulierung von Grundsätzen beabsichtigten Lenkung menschlichen Verhaltens unter bestimmten Kontextbedingungen folgt, daß diese Grundsätze operabe...