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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 1944/09, 12 V 2023/09

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug für Beratungskosten bei der Begebung von Inhaberschuldverschreibungen

Leitsatz

Allgemeine Beratungskosten für die Begebung von Inhaberschuldverschreibungen sind allgemeine Kosten, die direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, wenn das dadurch erworbene Kapital für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens eingesetzt wird, so dass der Vorsteuerabzug aus den Beratungskosten gegeben ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1459 Nr. 23
XAAAD-27235

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