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Track 26 | Kapitaleinkünfte: Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung?
Nach einem Beschluss des FG Münster ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine länger als ein Jahr zinslos gestundete Ausgleichsforderung beim Anspruchsinhaber zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt. Mit dieser im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidung stellt das FG Münster die langjährige Rechtsprechung des BFH in Frage.
Von großem Interesse für viele Mandanten ist ein aktueller Beschluss des Finanzgerichts Münster , der jetzt zur Überprüfung beim BFH vorliegt.
„Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine länger als ein Jahr zinslos gestundete Ausgleichsforderung beim Anspruchsinhaber zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.”
Nun, mit dieser im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidung stellt das Finanzgericht die langjährige Rechtsprechung des BFH in Frage.
Der Bundesfinanzhof nimmt grundsätzlich an: Bei einer länger als ein Jahr gestundeten privaten Forderung sind die geleisteten Zahlungen zu zerlegen in einen Tilgungs- und einen steuerpflichtigen Zinsanteil. Und zwar selbst dann, wenn die Beteiligten Zinszahlungen nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Folge dieser Rechtsp...