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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02 | Reisekosten: Fahrten mit dem eigenen Pkw weiterhin nur mit 0,30 € pauschalierbar

Einige Bundesländer haben ihre reisekostenrechtlichen Regelungen geändert. Die nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfreien Erstattungen für Fahrten, die von Landesbediensteten mit dem eigenen Pkw durchgeführt werden, wurden von 0,30 € auf 0,35 € erhöht. Das BMF stellt in einer Antwort auf die Frage eines Bundestagsabgeordneten klar, dass Steuerzahler für Fahrten mit dem eigenen Pkw, die als Reisekosten zu berücksichtigen sind, ohne Einzelnachweis weiterhin nur den pauschalen Kilometersatz von 0,30 € ansetzen dürfen.

Interessant ist die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Frage eines Bundestagsabgeordneten . Es geht um den pauschalen Kilometersatz bei Nutzung eines eigenen Pkw für Auswärtstätigkeiten. Ohne Einzelnachweis erkennen die Finanzämter bekanntlich 0,30 € je gefahrenem Kilometer an.

Das hatte ich – offen gesagt – so bislang gar nicht mitbekommen: Einige Bundesländer haben ab dem ihre reisekostenrechtlichen Regelungen geändert. Und zwar die nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfreien Erstattungen für Fahrten, die von Landesbediensteten mit dem eigenen Pkw durchgeführt werden. Also zum Beispiel von Betriebsprüfern, die ein Unternehmen aufsuchen. Die P...