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Neues Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA mit Frankreich
Das bereits am unterzeichnete und am im Bundesgesetzblatt verkündete (Zustimmungsgesetz v. , BGBl II 2007, 1402) Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen (DBA) wurde nun am auch ratifiziert. Es trat somit am in Kraft und findet auf Nachlässe von Personen Anwendung, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben sowie auf Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden. Das Abkommen entspricht weitestgehend dem aktuellen OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (MA), weist allerdings auch einige Abweichungen bzw. Besonderheiten auf.
I. Aufbau des Abkommens
Der Aufbau des DBA entspricht im Wesentlichen dem MA, ist allerdings nicht in die Abschnitte I bis IV unterteilt, sondern reiht die einzelnen Artikel aneinander. Mit 20 Artikeln enthält das DBA zudem vier Artikel mehr als das MA. Von der Gliederung stimmt das DBA bis S. 814Artikel 6 mit dem MA überein, weicht dann allerdings ab (vgl. hierzu Reith, in: Gosch/Kroppen/Grotherr, DB...