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Zinsabzugsbeschränkung in Dänemark
Seit dem hat Dänemark eine neue, deutlich erweiterte Zinsabzugsbeschränkung. Bis dahin betraf die eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen lediglich Gesellschafterdarlehen, die ein Fremdkapital-Eigenkapital-Verhältnis von 4:1 überstiegen. Die Neuregelung hat die bisherige Beschränkung der Gesellschafterdarlehen durch zusätzliche Höchstgrenzen ergänzt, die auf alle Zinsaufwendungen Anwendung finden. Neu hinzugekommen ist eine sog. variable Höchstgrenze, die sich aus dem Vermögen des Unternehmens berechnet. Demnach sind Zinsaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 6,5 % der anzurechnenden Vermögensgegenstände abzugsfähig. Außerdem wurde eine sog. EBIT-Grenze eingeführt, wonach ein Nettozinsaufwand von maximal 80 % des EBIT als Betriebsausgabe den steuerlichen Gewinn mindern darf. Die nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen dürfen nicht in bereits vergangene Wirtschaftsjahre zurückgetragen bzw. in die folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Eine Umqualifizierung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen in verdeckte Gewinnausschüttungen findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Doppelbesteuerung der Finanzierungsaufwe...