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Umsatzsteuer | Grundstückslieferung und Generalübernehmervertrag als einheitlicher Umsatz
Ein nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfreier einheitlicher Grundstücksumsatz kann nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Büro- und Geschäftshauses übernimmt. Leistungsgegenstand ist in diesem Fall ein noch zu bebauendes Grundstück (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG).
Praxishinweise: Nach der Rechtsprechung des EuGH ist aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers aufgrund einer Gesamtbetrachtung das Wesen des Umsatzes zu ermitteln, um feststellen zu können, ob der Stpfl. mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt. Ist Gegenstand der Leistung ein „bebautes Grundstück”, so liegt eine einheitlich...